Rechtsprechung
BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die Bindungspflicht des Tatsachengerichts an die entscheidungstragenden Gründe des Revisionsurteils als Verfahrensfehler - Lärmimmissionen durch den Truppenübungsplatz Haltern, Platzteil Lavesum - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht - Bestimmtheit der Urteilsformel, Bindungswirkung einer zurückverweisenden Revisionsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90
Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
Die Beschwerde rügt, daß das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des beschließenden Senats (Urteil vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210) zugrunde gelegt und damit gegen § 144 Abs. 6 VwGO verstoßen habe.Demgemäß hatte der Senat dem Oberverwaltungsgericht aufgegeben zu prüfen, in welchem Maß die Wohnnutzung bereits bei Freigabe des Grundstücks zur Bebauung mit einem Landhaus vorbelastet war, ob dieses Maß aufgrund der späteren Entwicklung des Truppenübungsplatzes nunmehr erheblich überschritten werde und ob eine derart erhebliche Lärmzunahme über die absolute Grenze der Gesundheitsgefährdung oder unterhalb dieser Schwelle über die je nach Lärmvorbelastung unterschiedlich zu bemessende Zumutbarkeitsgrenze der Unmöglichkeit einer Wohnnutzung hinausgehe (BVerwGE 88, 210 [BVerwG 23.05.1991 - 7 C 19/90]).
Das Revisionsurteil beruhte entscheidungstragend auf der Erwägung, daß der Kläger die Lärmimmissionen, die infolge der bei Bebauung seines Grundstücks im Jahre 1959/60 bereits vorhandenen Nutzung des Truppenübungsplatzes und, ihrer damit zugleich erkennbar angelegten künftigen Entwicklung zu erwarten waren, auch unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung der militärischen Anlage (§ 60 Abs. 1 BImSchG) dann nicht hinzunehmen hat, wenn durch den von ihr ausgehenden Schießlärm die im Nachbarschaftsverhältnis gebotene Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdige Nutzung verletzt, eine Wohnnutzung des Landhausgrundstücks unmöglich gemacht oder die Gesundheit der Bewohner gefährdet wird (BVerwGE 88, 210 [BVerwG 23.05.1991 - 7 C 19/90]).
Ein Bedarf an weiterer, über die in dem Revisionsurteil des Senats (BVerwGE 88, 210) entwickelten Grundsätze hinausgehender revisionsrechtlicher Klärung läßt sich dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung wäre selbst dann nicht gegeben, wenn mit der Beschwerde davon auszugehen wäre, daß dem Oberverwaltungsgericht dabei eine fehlerhafte Beweiswürdigung unterlaufen ist; denn die dem Tatsachengericht obliegende Würdigung des Sachverhalts und des Ergebnisses der Beweisaufnahme ist revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und kann daher einen Verfahrensfehler in aller Regel nicht begründen (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - m.w.N.). - BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
Dabei verkennt sie, daß eine Urteilsformel nicht deswegen zu unbestimmt ist, weil zu ihrem Verständnis die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 m.w.N.). - BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97
Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
Das Tatsachengericht ist nach § 144 Abs. 6 VwGO an die Elemente der rechtlichen Würdigung des Revisionsgerichts gebunden, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich, d.h. entscheidungstragend gewesen sind; hierzu gehören auch diejenigen Gründe, deren Vorhandensein die unmittelbaren Aufhebungsgründe notwendigerweise vorausgesetzt haben (stRspr, vgl. zuletzt Beschluß vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - A 2 S 339/98 Damit gehören sie i. S. der herrschenden Ansicht, die durch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung geteilt wird, zu den "ursächlichen" Erwägungen (…vgl. insoweit: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 144 RdNr. 12;… Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 144 RdNr. 119; Beschl. v. 07.12.1997 - BVerwG 7 B 230.97 -, JURIS-Nr. WBRE410004150; Beschl. v. 28.02.2002 - BVerwG 1 B 209.01 -, Buchholz 402.25 [AsylVfG] § 73 Nr. 9), welche das Urteil des Revisionsgerichts "tragen" (…Eichberger, a. a. O., RdNr. 119;… BVerwG, Urt. v. 13.09.1985 - BVerwG 4 C 72.82 -, Buchholz 310 [VwGO] § 144 Nr. 43; Beschl. v. 21.02.1986 - BVerwG 3 CB 30.84 -, Buchholz 310 § 144 Nr. 46), und damit zu den Erwägungen, welche die logischen Voraussetzungen für die Aufhebungsentscheidung bilden ( BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000 - BVerwG 8 B 154.00 -, Buchholz § 144 Nr. 68 = NVwZ 2000, 1299 [BVerwG 11.07.2000 - 8 B 154/00] = DVBI. 2001, 308).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 13 VJ 44/11 Das SG ist danach an die Elemente der rechtlichen Würdigung des Berufungsgerichtes gebunden, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich, d.h. entscheidungstragend gewesen sind (…vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 S. 195;… BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000 - 8 B 154/00 = juris Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 07.12.1997 - 7 B 230/97 = juris Rn. 3;… Frehse in Jansen, Kommentar zum SGG, 3. Aufl., § 159 Rn. 11).
Hierzu gehören auch die Gründe, deren Vorhandensein die unmittelbaren Aufhebungsgründe notwendigerweise vorausgesetzt haben (vgl. BVerwG Beschl. v. 07.12.1997, a.a.O.;… Keller,Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Aufl., § 159 Rn. 6a, § 170 Rn. 10a) oder die darin sinngemäß bejaht worden sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01
Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
Beschluss vom 7. Dezember 1997 - 7 B 230.97 - im Anschluss an BVerwG-.
Rechtsprechung
BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiladung zu dem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde - Eigentum an einem Landhausgrundstück in Nachbarschaft eines Truppenübungsplatzes
- rechtsportal.de
VwGO § 65 Abs. 2 § 121 Nr. 1 § 142 Abs. 1
Verwaltungsprozeßrecht - Notwendige Beiladung des neuen Grundstückseigentümers bei Nachbarstreit, Keine Beiladung nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß, Fehlen der Beiladungsvoraussetzungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91
Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97
An dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten war der Antragsteller nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO); denn die Entscheidung wirkte in materiellrechtlicher Hinsicht auf seine Rechte als Erwerber oder auf seine rechtlichen Beziehungen zu den Beteiligten nicht unmittelbar ein (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2; Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79 f.). - BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung
Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97
An dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten war der Antragsteller nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO); denn die Entscheidung wirkte in materiellrechtlicher Hinsicht auf seine Rechte als Erwerber oder auf seine rechtlichen Beziehungen zu den Beteiligten nicht unmittelbar ein (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2; Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79 f.).
- OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17
Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid; …